Elektronische Kommunikation

Rahmenbedingungen für den E-Mail-Verkehr

Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Rosenheim ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 

1.Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf dem Internet-Angebot der Stadt Rosenheim (www.rosenheim.de) und die im Schriftverkehr der Stadt Rosenheim publizierten E-Mail-Adressen.
1.1Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formfreien Schriftverkehr z.B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig.
1.2

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse QES(at)rosenheim.de
E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.

2.

Die Stadt Rosenheim kann zurzeit bei formgebundenen Schreiben nur Signaturen folgender akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

  • Bundesnotarkammer
  • DATEV eG
  • Deutsche Post Signtrust und DMDA GmbH
  • Deutsche Telekom AG, Produktzentrum TeleSec
  • Deutscher Sparkassen Verlag GmbH - S-Trust
  • DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
  • D-Trust GmbH
  • medisign GmbH
  • TC TrustCenter GmbH

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

3.

Die Stadt Rosenheim nimmt bei formfreien Schreiben E-Mail-Anhänge (Dokumente) in folgenden Dateiformaten entgegen:
 

  • Textdateien im Format ANSI und ASCII (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Microsoft Word für Windows ab Version 2007 (*.docx)
  • Microsoft Excel für Windows ab Version 2007 (*.xlsx)
  • OpenDocument-Text (*.odt)
  • OpenDocument-Tabellendokumen (*.ods)
  • Portable Document Format Version 1.7 (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Außerdem dürfen die Dokumente nicht durch ein Passwort geschützt sein.

4.E-Mails werden nur bis zu einer Größe von zehn Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.
5.Die Stadt Rosenheim bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote verstärkt nutzen und annehmen.
6.Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Rosenheim davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
7.Die Stadt Rosenheim nimmt zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails an. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Verwendung elektronischer Signaturen keine Verschlüsselung der übertragenen Inhalte erfolgt.

 
Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Weg zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, der Ihnen gerne weiterhilft.